Maßgeschneiderte Lösungen für die Einführung von alternativen Antrieben im ÖPNV

Der Öffentliche Personennahverkehr mit Bussen ist ein fester Bestandteil des Verkehrs und trägt gerade in Metropolen zu einem verringerten Individualverkehr bei, was wiederum einen positiven Effekt auf die Emissionen hat. Jedoch basieren die meisten Busse auf einem Dieselantrieb, welcher die Innenstädte mit Emissionen belastet, zudem ist dieser immer häufiger von Fahrverboten betroffen.

Weitere regionale, wie auch überregionale Vorgaben wie Luftreinhaltepläne, Klimaschutzkonzepte und insbesondere die Clean Vehicle Directive (CVD) sorgen dafür, dass Busflotten bereits in naher Zukunft immer sauberer bzw. emissionsfrei werden müssen.

Auf diesem Weg – angefangen bei der Ist-Analyse, bis hin zur Umsetzung der Optimierung – begleiten wir Sie mit ganzheitlichen Konzepten und Lösungen mit unserem BePro-Bewertungsprozess. Dabei decken wir die gesamte am Markt verfügbare Technologiepalette an sauberen und emissionsfreien Antrieben ab – Batteriebusse, Brennstoffzellenbusse, Hybrid- und Gasbusse.

Wir bewerten die Technische Machbarkeit von Umstellungsszenarien, basierend auf unterschiedlichen Nutzungsprofilen und Antriebskonzepten.

Unsere umfassende Beratung liefert hierbei vergleichende Rechnungen zu den Gesamtkosten (Total Cost of Ownership) und lässt auch die Umweltbilanzierung mit der Betrachtung relevanter Emissionen und deren Einsparmöglichkeiten nicht außer Acht. Des Weiteren gilt es die Potenziale der teilweise niedrigeren Betriebs- und Wartungskosten sowie der am Markt vorhandenen Fördermöglichkeiten für Fahrzeuge, wie auch für die Infrastruktur mit alternativen Antrieben voll auszuschöpfen.

DOWNLOAD: Flyer Alternative Antriebe im ÖPNV

UNSER BePro Bewertungsprozess für alternative Antriebe für den ÖPNV in 4 Schritten:

  1. Die Ist-Analyse
    • Linienplananalyse: Umlaufanalyse (Halte- und Wendezeiten, Durchschnittsgeschwindigkeit etc.), Typisierung der Strecke etc.
    • Infrastrukturanalyse: Betriebshof (Platzbedarf, Energieversorgungssituation, Werkstattinfrastruktur etc.), Strecke ( Energieversorgungsmöglichkeiten, notwendige Baumaßnahmen)
    • Definition von Zielen: Welche Linien sollen umgestellt werden? Gibt es Schadstoff- und Lärmreduktionspläne? etc.
    • Identifikation von Förderprogrammen: EU- Bundes, oder Landesförderung zu Kauf, Infrastruktur, oder Marketing
       
  2. Die Technologieauswahl
    • Betrachtung der geeigneten Antriebstechnologien (Batterieelektrisch als Depot- oder Gelegenheitslader, Brennstoffzelle als Hybridbus oder Range-Extender, Erdgas, Biomethan, LNG)
    • Nutzung unserer Busdatenbank
    • Auswahl der Lade- und Tankkonzepte: Laden über Stecker, Pantograf etc., Wasserstofftankstelle per Vororterzeugung oder Anlieferung etc.
       
  3. Die Konzeptentwicklung
    • Technische Machbarkeitsbestätigung von der Umstellung auf verschiedene alternative Antriebe in unterschiedlichen Szenarien
    • Berechnung der Umstellung mit LINK LINienumstellungsKonzept, unserem Softwareprodukt zur Technischen Machbarkeitsbestätigung
    • Szenarien-vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnung (TCO = Total Cost of Ownership)
    • Umweltbilanzierung verschiedener Emissionen wie Kohlenstoffdioxid CO2, Kohlenstoffmonoxid (CO), um die eingesparten Emissionen aufzuzeigen
    • Empfehlung auf Basis der Ergebnisse des BePro-Bewertungsprozesses
       
  4. Umsetzung
    • Ausarbeitung des Terminplans für kurz-, mittel- und langfristige Umsetzungen
    • Unterstützung beim Beschaffungsmanagement
    • Fördermittelbeantragung
    • Schulung der Fahrer und des Werkstattpersonals
    • Monitoring der umgesetzten Maßnahmen
    • Einführung der Pilotlinie/-bus

Förderprogramme Bus Bundesländer

BundeslandFörderung
Baden-Württemberg- Förderung der Beschaffung von Linienbussen mit Antrieben durch erneuerbare Energien (40% der Mehrkosten)
- BW-e-Gutschein, wenn ein Projekt durch den Bund gefördert wurde (10.000€)
- Beratung und Beschaffung E-Busse (2.500€)
BayernRichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV): Gefördert werden der Bau und Ausbau der Infrastruktur, die Beschaffung von Fahrzeugen sowie Zuweisungen für Zwecke des allgemeinen ÖPNV, darin u. a.: Linienomnibusse und Schienenfahrzeuge. (bis zu 50%)
BrandenburgZuweisungen über das brandenburgische ÖPNV-Gesetz: Förderung von Maßnahmen bzw. Investitionen in die Straßenbahninfrastruktur und die Infrastruktur von Betriebshöfen, sowie Ladesäulen/ Wasserstoff-Tankstellen.
HessenFörderprogramm Elektrobusse: Beschaffung von elektrischen Bussen (40% der Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Dieselbus) und Aufbau von zugehöriger Ladeinfrastruktur (40% der zuwendungsfähigen Kosten) und des Netzanschlusses (bis 100.000 €)
NiedersachsenFörderprogramm für die Beschaffung von ÖPNV-Linienbussen nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG):
Gefördert wird die Beschaffung von neuen und gebrauchten Linienbussen des ÖPNV, darin höhere Förderquoten für Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen (Elektro-, Hybrid-, Gasantrieb, Brennstoffzelle) (bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten)
Nordrhein-WestfalenElektrobusförderung nach dem ÖPNVG (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr): Investitionsmaßnahmen zur Beschaffung von batterieelektrisch- und wasserstoffbetriebenen Linienbussen des ÖPNV (60% der Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Dieselbus), zur Errichtung der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur (90%) und zur Beschaffung erforderlicher spezifischer Werkstatteinrichtungen (90%).
SachsenFörderung der Verkehrsinfrastruktur: Gefördert werden u. a. die Beschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen mit CO2-reduzierenden Antriebssystemen (zum Beispiel Schienenfahrzeuge, Stadtbahnwagen, Hybrid-, Elektro- (bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten) und abgasarme Busse) sowie Maßnahmen (unter anderem Anlagen, Umschlagskonzepte) zur wirtschaftlichen, verkehrstechnischen und umweltschonenden Ertüchtigung der sächsischen Binnenhäfen unter Berücksichtigung multimodaler Beförderungsketten.
Sachsen-AnhaltFörderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV): Förderung von Neufahrzeuge mit alternativen Antireben für den ÖPNV, Neufahrzeuge mit zusätzlichem Hybridmodul, Infrastruktur für den Betrieb elektrisch angetriebener Fahrzeuge für den ÖPNV (bis zu 80% der Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Dieselbus)
Schleswig-HolsteinFörderrichtlinie zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge: Förderung für die Errichtung der für den Betrieb elektrisch betriebener bzw. aufladbarer Busse im ÖPNV erforderlichen Ladeinfrastruktur. (bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten)
ThüringenRichtlinie zur Förderung von CO2-armer Mobilität in Thüringen - Modellprojekt Elektrobussysteme: Förderung der Beschaffung von batterieelektrisch- und wasserstoffbetriebenen Linienbussen im ÖPNV, Errichtung von Lade- oder Tankinfrastruktur und der Beschaffung erforderlicher Werkstatteinrichtung (bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten)

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